BMVI: Förderprogramme für Umwelteffizienz und Sicherheit im Güterverkehr
Das Magazin – Sonderausgabe – #BMVI – Juni 2021 – 10 Min. Lesedauer
Das Bundesamt für Güterverkehr bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verschiedene Förderprogramme für den Güterkraftverkehr an.
Im Rahmen des Programms werden Zuschüsse für all jene Maßnahmen bewilligt, die der Umwelteffizienz und Sicherheit im Güterkraftverkehr beitragen.
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Was wird gefördert?(1)
Gegenstand des Förderprogramms ist es wie bereits in den Förderprogrammen zuvor die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz des Güterverkehrs zu erhöhen. Zweck der Förderung ist es, durch eine Zuwendung in Form eines finanziellen Zuschusses einen Anreiz für den Austausch der Bestandsflotte schwerer Nutzfahrzeuge zugunsten moderner schwerer Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb zu erreichen.
Es erfolgt ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss:
- 15.000 € bei Verschrottung-Bestandsfahrzeug Schadstoffklasse Euro 5, oder EEV (2)
- 15.000 € bei Verschrottung-Bestandsfahrzeug Schadstoffklasse Euro 4, oder schlechter (2)
(2) Verschrottung erforderlich.
Ebenfalls Gegenstand des Förderprogramms ist die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (ITT):
Im Förderprogramm ist ebenfalls die Förderung intelligenter Trailertechnologie, wie die Michelin Effitrailer™, oder Tirecare™-Lösungen angesiedelt!
Bis zum 31. Oktober 2021 können hier Anträge gestellt werden!
Die Förderung beläuft sich auf bis zu 5.000€ , bzw. bis zu 60% der Anschaffungs-/Betriebskosten der Trailer Technologie.
Dazu zählen Anbauten oder Updates, welche den Kraftstoffverbrauch schmälern. Als solche kommen etwa Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger, oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger in Betracht.
- Der Erwerb muss nachgewiesen werden und spätestens 2 Monate nach der Anschaffung, bzw. bis zum 30. Juni 2022 bei der Bewilligungsbehörde erfolgen.
- Als Erwerb zählen auch Mietkauf und Leasingkauf!
- Im Falle eines Erwerbs zum Eigentum muss das Fahrzeug bzw. die Technologie mindestens 24 Monate beim Antragsteller/Eigentümer verbleiben, bzw. die Leasingdauer andauern.
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Wie nimmt man teil?
Antrag über das E-Service Portal des Bundesamtes für Güterverkehr.
Eine Antragstellung ist vom 26. Juli 2021 bis spätestens 31. Oktober 2021 bei der Bewilligungsbehörde möglich.
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Was wird gefördert?(1)
Das De-minmis-Programm fördert die Anschaffung energieeffizienter Reifen sowie Systemen, welche den allgemeinen Effizienzgrad Ihres Fahrzeugs steigern!
BMVI
Weitere Infos!
In der informativen Broschüre des Bundesamt für Güterverkehr finden Sie nützliche Hinweise rund um die Förderung des Güterkraftverkehrs.
(1) Alle Informationen laut BAG! https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/foerder_node.html
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Flottenerneuerung/ENF_Richtlinie_3_0.html;jsessionid=1BCD353B98F5236F5981996007258127.live11312?nn=3697078
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