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Mit der neuen MICHELIN Frühjahrsaktion 15 € Cashback oder gratis Beistellreifen sichern
Bei einer Blockbestellung von mindestens 6 MICHELIN Nutzfahrzeug Neureifen im Aktionszeitraum erhalten Sie entsprechend eine Cashback Prämie von bis zu 15 € pro Reifen oder gratis Beistellreifen
Die vollständigen Teilnahmebedingungen zur Aktion finden Sie auf der Aktionsseite.
Aktionsbedingungen MICHELIN Nutzfahrzeug Neureifen Aktion 2025
• Aktionszeitraum ist der 01.03.2025 - 31.05.2025.
• Zur Teilnahme an der Aktion sind nur gewerbliche Unternehmen aus der Transportbranche (Speditionen, Busunternehmen o.ä.) berechtigt. Service & Solutions
Kunden sind von der Aktion ausgeschlossen, ausgenommen solche Kunden mit einem Produkt & Service Vertrag.
• Das Angebot kann nicht mit anderen Aktionen von Michelin kombiniert werden.
• Eine Kombination von Cashback Prämie und gratis Beistellreifen innerhalb einer Blockbestellung ist nicht möglich. Die Staffelstufen für gratis Beistellreifen sind innerhalb einer Blockbestellung beliebig addierbar.
• Voraussetzung für die Auszahlung der Cashback Prämie oder Lieferung der gratis Beistellreifen ist, dass der Reifenhändler Ihrer Wahl im Aktionszeitraum (01.03.-31.05.2025) eine entsprechende Neubestellung bei der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA auslöst. Zur frühzeitigen Planung der Reifenverfügbarkeit setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Reifenhändler Ihrer Wahl in Verbindung. Nicht bei der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA bezogene Reifen werden bei der Cashback Prämie oder den gratis Beistellreifen nicht berücksichtigt.
• Mehrere Teilnahmen / Blockbestellungen im Aktionszeitraum sind möglich. Eine Addierung von Reifenkäufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Aktionszeitraum zu einer oder mehreren Blockbestellung(en) ist nicht möglich.
• Eine Aufsummierung von Lkw/Bus Neureifen und LLkw/Van Neureifen zu einer Blockbestellung ist nicht möglich.
• Die Berechnung und Lieferung der Reifen aus der (jeweiligen) Blockbestellung, den Sie beim Reifenhändler Ihrer Wahl tätigen, erfolgt durch den Reifenhändler zu den zwischen Ihnen und Ihrem Reifenhändler vereinbarten Preisen.
• Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch übermittelt Ihr Michelin Ansprechpartner Ihre Bestellung an den Reifenhändler Ihrer Wahl. Es gelten die zwischen Ihnen und Ihrem Reifenhändler vereinbarten Preise.
• Die Lieferung der Blockmenge und der gratis Beistellreifen erfolgt nach Verfügbarkeit. Es kann zu Verfügbarkeitsengpässen kommen. Die Lieferung der Blockmenge an den Reifenhändler erfolgt zuerst. Ausnahmsweise kann die Lieferung an Sie direkt erfolgen, soweit beide Parteien dies explizit wünschen.
• Die Dimension 445/45 R 19.5 und alle Reifen der Kategorie XZL werden bei der Blockbestellung und Berechnung der Cashback Prämie bzw. gratis Beistellreifen als Zollgröße 22.5 gewertet.
• Stornierungen einzelner Reifen aus der Blockbestellung, welche die kalkulierte Mindestmenge im Nachhinein verringern, führen bei der Cashback Prämie zu einer Neuberechnung. Bei einer Blockmenge unter 6 MICHELIN Lkw/Bus bzw. LLkw/Van Neureifen entfällt eine Prämienauszahlung.
Stornierungen einzelner Reifen aus der Blockbestellung, welche die kalkulierte Mindestmenge im Nachhinein verringern, führen bei gratis Beistellreifen zu einer Inrechnungstellung der Beistellreifen oder bei noch nicht Auslieferung zu einer entsprechenden Stornierung der Beistellreifen.
Hinweis zur Abwicklung der gratis Beistellreifen:
Beigestellt werden ausschließlich Reifen, die in der getätigten Blockbestellung enthalten sind. Bestehen weniger als 75 % Ihrer Bestellung bei dem Reifenhändler Ihrer Wahl aus 22.5 Zoll, bekommen Sie die dem Block entsprechende Anzahl an Beistellungen in den Zollgrößen 17.5 und 19.5. Bestehen mehr als 75 % der Bestellung aus 22.5 Zoll, bekommen Sie die dem Block entsprechende Anzahlan Beistellungen in der Zollgröße 22.5. Alle Reifen aus der Kategorie XZL und X® ONE sind als gratis Beistellreifen ausgeschlossen. Sollten Sie die Beistellreifen nicht oder nur anteilig erhalten haben, informieren Sie bitte Ihren Michelin Ansprechpartner. Sie legen Ihrem Michelin Ansprechpartner einen Kaufnachweis (Rechnung/Lieferschein) der aktionsrelevanten Reifen vor, die Sie beim Reifenhändler Ihrer Wahl im Aktionszeitraum zu den zwischen Ihnen vereinbarten Preisen gekauft haben. Aus dem Kaufnachweis müssen die Reifenanzahl, Dimension/Profil und das Kaufdatum eindeutig hervorgehen. Frist zur Einreichung des Kaufnachweises: spätestens vier Wochen nach Rechnungs-/Lieferscheindatum. Das Rechnungs-/Lieferscheindatum muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kann auch der Reifenhändler Ihrer Wahl den Kaufnachweis an Ihren Michelin Ansprechpartner weiterleiten.
Hinweis zur Abwicklung der Cashback Prämie:
Sie tragen auf der Website https://praemie.michelin.de/ bzw. https://praemie.michelin.at/ alle notwendigen Informationen ein und laden einen Kaufnachweis (Rechnung/Lieferschein) der aktionsrelevanten Reifen hoch, die Sie beim Reifenhändler Ihrer Wahl im Aktionszeitraum zu den zwischen Ihnen vereinbarten Preisen gekauft haben. Aus dem Kaufnachweis müssen die Reifenanzahl, Dimension/Profil und das Kaufdatum eindeutig hervorgehen. Frist zur Einreichung des Kaufnachweises: spätestens vier Wochen nach Rechnungs-/Lieferscheindatum. Das Rechnungs-/ Lieferscheindatum muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen. Die Prämie wird zzgl. der aktuell gültigen MwSt ausgezahlt. Ihre Daten werden zum Zweck der Prämienausschüttung von unserem Dienstleister, dialomedia gmbh, Kronacher Str. 92, 96052 Bamberg, Deutschland, weiterverarbeitet.
Rechtliche Hinweise zum Datenschutz:
Die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der MICHELIN Nutzfahrzeug Neureifen Sell-out Aktion. Die im Rahmen der MICHELIN Nutzfahrzeug Neureifen Sell-out Aktion erhobenen und verarbeiteten Daten werden bis zum Ende der Aktionsabwicklung gespeichert. Hiervon sind Daten ausgenommen, die als Nachweis im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen darüber hinaus gespeichert werden. Deren Nutzung ist Michelin Mitarbeitern und/oder von Michelin beauftragten Dienstleistern vorbehalten. Einer dieser Dienstleister hat seinen Sitz in den Vereinigten Staaten. Um ausreichende Sicherheit im Hinblick auf den Datenschutz gewährleisten zu können, sind die von der Europäischen Kommission erlassenen Standarddatenschutzklauseln vereinbart worden. Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unserem Datenschutzbeauftragten. Sie haben zudem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung der Sie betreffenden Daten und Sie können die Übertragbarkeit Ihrer Daten verlangen. Wenn Sie von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die Sie betreffenden Daten oder die Standarddatenschutzklauseln erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an: Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe, datenschutz@michelin.com. Ihr Beschwerderecht können Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg oder bei jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/. Mit der Durchführung der Frühjahrsaktion haben wir das Unternehmen dialomedia gmbh beauftragt, sodass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Aktionsdurchführung und der Stückprämien-Auszahlung von dialomedia gmbh, Kronacher Straße 92, 96052 Bamberg, Deutschland, verarbeitet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Für Einkäufe bei Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA: Zugrunde liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA für das Ersatzgeschäft (Neureifen, Runderneuerung, Services und Ankauf von Karkassen) Deutschland bzw. Österreich in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese sind abrufbar unter www.michelin.de bzw. www.michelin.at.